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Variation in Terminologie, Terminographie und Phraseographie

Marella Magris, Università degli Studi di Trieste

ABSTRACT

The study of synonymy and other forms of variation has long been neglected by terminologists, due to the importance given to an ideal biunivocal correspondence between terms and concepts. In the last few years, however, a change of attitude has taken place: various authors have begun to question this principle and focus their attention on the actual behaviour of synonyms and variants, which are often encompassed under the more general term “variation.” After a brief discussion of such an evolution, the paper aims to show the solutions adopted in a translation-oriented term bank (TERMit) in order to describe, as exhaustively as possible, the differences and peculiarities in the use of coexisting designations. The last section illustrates how the same approach can be applied to the description of specialised phraseological expressions and in particular of fixed formulae. These, too, may take a number of different forms, which can be described as full synonyms, partial synonyms, and variants.

ABSTRACT

Auf Grund der großen Bedeutung, die Terminologen dem Postulat der Eineindeutigkeit zwischen Terminus und Begriff beimaßen, wurden Synonymie und andere Erscheinungsformen von Variation lange Zeit stiefmütterlich behandelt. In den vergangenen Jahren hat jedoch diesbezüglich ein gewisses Umdenken stattgefunden: Verschiedene Autoren stehen dem Postulat zunehmend kritisch gegenüber und richten ihre Aufmerksamkeit immer mehr auf die tatsächliche Verwendung von Synonymen und Varianten, die oft unter den Oberbegriff “Variation” subsumiert werden. Nach einer kurzen Schilderung dieser Entwicklung sollen in diesem Beitrag die Lösungen dargestellt werden, die in einer übersetzungsorientierten terminologischen Datenbank (TERMit) erarbeitet wurden, um solche Fälle von Mehrfachbenennung möglichst detailliert zu schildern und somit dem Benutzer die Wahl zwischen alternativen Bezeichnungen zu erleichtern. Im abschließenden Teil wird die Anwendung des gleichen Konzeptes auf die Verwaltung phraseologischer Einheiten, insbesondere fachsprachlicher fester Formeln beschrieben. Auch solche Einheiten können in verschiedenen Formen erscheinen, die als Synonyme, partielle Synonyme und Varianten eingestuft werden.

KEYWORDS

Synonyms, quasi-synonyms, variants, term bank, fixed formulae.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Synonyme, Quasisynonyme, Varianten, terminologische Datenbank, feste Formeln.

1. Einleitung

Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht das Phänomen der Variation, d.h. der Verwendung verschiedener Benennungen (seien es Synonyme oder Varianten) für ein und denselben Begriff bzw. Sachverhalt. In einem ersten Teil wird das graduelle Umdenken beschrieben, das in der Terminologielehre in Bezug auf dieses Phänomen stattgefunden hat: Der Abschied vom Postulat der Eineindeutigkeit und die stufenweise Anerkennung der Rolle und Funktion von alternativen Benennungen sind mit einer größeren Aufmerksamkeit für alle Fälle von Mehrfachbenennung einhergegangen. Die Entwicklung hat sich natürlich auch in der praktischen Terminologiearbeit niedergeschlagen und zu einer viel differenzierteren Beschreibung der tatsächlichen Verwendung von Termini geführt, was u.a. auch für das Fachübersetzen von besonderem Vorteil ist. Im zweiten Teil wird eben am Beispiel einer übersetzungsorientierten terminologischen Datenbank ein möglicher Umgang mit den verschiedenen Formen von Variation in der Terminographie erläutert. Im dritten Teil wird das gleiche Konzept auf die Verwaltung phraseologischer Einheiten angewendet, wobei im Mittelpunkt des Interesses fachsprachliche feste Formeln stehen.

2. Von der Synonymie zur Variation

In einem jüngst erschienenen Roman (Diffenbaugh 2011) glaubt die Hauptfigur — ein Mädchen, das in Heimen und in Pflegefamilien aufgewachsen ist — in der „verborgenen Sprache der Blumen” endlich Halt und Vergewisserung gefunden zu haben. Eines Tages muss sie aber zu ihrer Erschütterung feststellen, dass auch in dieser anscheinend so perfekten Sprache Vagheit und Variabilität nicht ausgeschlossen sind – bis sie lernt, diesen Zustand als Offenheit und Vielfalt zu schätzen.

Diese kurze Schilderung könnte mutatis mutandis auch für den Werdegang der Terminologielehre und -arbeit gelten. Die Terminologielehre entwickelte sich bekannterweise in den 30er Jahren mit einem stark normierenden Charakter: Eines ihrer Hauptanliegen war die Gewährleistung einer möglichst effizienten Fachkommunikation durch die Erreichung eines 1:1-Verhältnisses zwischen Begriffen und Benennungen. Als Folge dieses Eineindeutigkeitspostulates mussten bestimmte Erscheinungen wie Synonymie und Polysemie, die in der Gemeinsprache oft als erwünscht angesehen werden, aus den Fachsprachen beseitigt werden. Obwohl der Begründer der Allgemeinen Terminologielehre, Eugen Wüster, sich mit diesem Thema eingehend auseinandersetzte und eine recht komplexe Typologie von Synonymen vorlegte (vgl. dazu Mayer 2002: 118, Liimatainen 2008: 175-176), führte die grundsätzlich negative Bewertung dieses sprachlichen Phänomens dazu, dass es lange Zeit nicht näher untersucht und in den „traditionellen” Terminologiewerken eher stiefmütterlich behandelt wurde. So findet man in Arntz und Picht (1989: 131) folgende lapidare Bemerkung: „Synonyme – bzw. vermeintliche Synonyme – sind ein erhebliches Hindernis für die fachliche Verständigung.” Nach diesen Autoren sind Synonyme vor allem in Fachgebieten anzutreffen, „in denen sich tiefgreifende Entwicklungen vollziehen und es zunächst an Koordination fehlt.”

Die ablehnende Einstellung gegenüber der Synonymie wurde auch von vielen anderen Autoren geteilt und taucht in der einschlägigen Literatur auch Ende der 90er Jahre auf. Selbst eine Autorin wie Cabré, die sich dem Thema der Variation gewidmet hat, schrieb noch 1998: „Synonymy is a strain on memory and gives the impression of confusion. Technical language should not favour variety but rather clarity” (1998: 213). Eine unterschiedliche Einstellung zeigten jedoch schon vor dieser Zeit Vertreter der sogenannten übersetzungsorientierten Terminologiearbeit sowie andere Autoren, die sich nicht der präskriptiven Terminologielehre und -arbeit verschrieben und die daher ein größeres Interesse für die tatsächliche Verwendung von Termini hegten. Sager merkte z.B. an:

Modern terminological theory accepts the occurrence of synonymic expressions and variants of terms and rejects the narrowly prescriptive attitude of the past which associated one concept with only one term. It is recognised that one concept can have as many linguistic representations as there are distinct communicative situations which require different linguistic forms (1990: 58).

Dennoch zeigt sich auch bei diesem Autor noch ein gewisser Einfluss der traditionellen Sichtweise:

As soon as the one-to-one correspondence is broken [...], i.e. as soon as we accept that there can be several synonyms (contextual or other) for one concept, it becomes necessary to establish criteria for identifying the one regular and proper name for a concept to which the others are variants, or alternatively define the context in which the regular paradigm of the term occurs (Sager 1990: 59, meine Hervorhebung).

Ein weiterer, entschlossener Schritt zur „Aufwertung” der Synonymie wurde im Rahmen der soziokognitiven Terminologielehre vollzogen. Nach Temmerman (2000: 14) sind Synonyme — zumindest in bestimmten Fachbereichen — keineswegs willkürlich: Im Gegenteil, sie seien sogar zweckmäßig, da sie unterschiedliche Perspektiven zum Ausdruck bringen können. Die Autorin will das Ideal der Eindeutigkeit nicht völlig ausschließen, wohl aber auf bestimmte Bereiche beschränken, in denen es realistischerweise angestrebt werden kann. Die unterschiedliche Ausprägung von Synonymie wird von Temmerman ferner zur Art der begrifflichen Kategorisierung in Verbindung gestellt: Begriffe, die durch Auflistung der notwendigen und hinreichenden Merkmale definierbar sind, hätten eindeutige Benennungen („we observe that univocity is linked to clear-cut categories,” Temmerman 2000: 129), während andere Kategorien, bei denen prototypische Strukturen eine wichtige Rolle spielen, oft durch verschiedene Quasi-Synonyme bezeichnet würden. Solche Quasi-Synonyme entsprächen dann oft unterschiedlichen Perspektiven: „(near-)synonymy develops for reasons of accuracy in expression which is linked to the perspective taken by the sender of the message‟ (Temmerman 2000: 132-133).

In eine ähnliche Richtung gehen im französischsprachigen Raum auch die Vertreter der Sozioterminologie, die durch die Untersuchung der historischen und gesellschaftlichen Einflüsse auf die Fachsprachen das Postulat der Eineindeutigkeit ebenfalls aufgeben (vgl. z.B. Gaudin 2003).
Trotz der neueren Tendenzen lässt sich in der Terminologieforschung und -praxis noch ein gewisses Unbehagen im Umgang mit dem Phänomen der Synonymie spüren, das u.a. an den unterschiedlichen Definitionen und Benennungen ersichtlich wird, die für die verschiedenen Typen von Synonymen vorgeschlagen werden.

Eine wichtige Ausgangsbasis für viele Definitionen bildet die ISO-1087-1 Norm, in der synonymy als „Relation between or among terms in a given language representing the same concept” definiert und zwischen synonyms and quasi-synonyms unterschieden wird: „Terms which are interchangeable in all contexts are called synonyms; if they are interchangeable only in some contexts they are called quasi-synonyms.” Die Norm legt jedoch nicht fest, ob die Beschränkungen zur Austauschbarkeit an die Benennungen gebunden sind (und somit Aspekte wie geographische Herkunft des Autors, Sprachregister usw. betreffen), oder an etwaige begriffliche Unterschiede (im Begriffsumfang oder -inhalt). In verschiedenen Beiträgen wird der erste Standpunkt gewählt: So geht selbst ein Vertreter der deskriptiven übersetzungsorientierten Terminologiearbeit, Hohnhold (1990: 51), davon aus, dass fachsprachliche Synonyme – wenn sie unbedingt nötig sind – den gleichen Begriff bezeichnen sollen. Daher seien Unterscheidungsmerkmale zwischen verschiedenen Benennungen immer außerhalb des Begriffes zu suchen – etwa auf der Ebene der Textsorte oder des Sprachregisters. Die zweite Interpretation wird hingegen von Arntz et al. (2009: 126) vertreten: „Von Quasisynonymie spricht man, wenn der jeweilige Begriffsinhalt weitgehend – aber eben nicht völlig – identisch ist; Quasisynonyme sind daher höchstens in bestimmten Kontexten austauschbar.”

Eine weitere Unterscheidung wird im Pavel terminology tutorial (Pavel 2011: online) getroffen, einem Online-Kurs zur Terminologie, der vom Übersetzungsbüro der kanadischen Regierung angeboten wird. Dort kann man folgende Definitionen vorfinden:

- synonym (true synonym) = a term designating the same concept as another in the same language and which can be used interchangeably with the other term in all contexts;
- quasi-synonym (near-synonym, partial synonym) = a term that designates the same concept as another, but which is not interchangeable with the other term in all contexts as its use is limited to certain communication situations;
- pseudo-synonyms (false synonyms) = a designation incorrectly used for a given concept as a result of misunderstanding correct usage, confusion between a generic and a specific, etc.

Vor allem aus dieser letzten Benennung und der entsprechenden Definition ist eine starke präskriptive Einstellung ersichtlich, die den Gebrauch von Synonymen zum Ausdruck bestimmter inhaltlicher Nuancen nicht zulässt.

Das oben erwähnte Unbehagen und die hier skizzierten definitorischen Schwierigkeiten sind wohl einige der Gründe dafür, dass in neueren Studien immer öfter der weiter gefasste Begriff „Variation” in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt wird (vgl. zB. Daille 2005, Freixa 2006, Bowker und Hawkins 2006, Condamines 2010). „Variation‟ scheint in der Tat einige Vorteile zu bieten: Der Terminus ist mit keiner negativen Konnotation beladen und ist daher für deskriptive Ansätze recht geeignet; ferner ermöglicht er es, mehrere Phänomene (Synonyme, Quasi-Synonyme und Varianten) unter einen Hut zu bringen, sie einheitlich zu betrachten und so zu einem vollständigeren Bild der terminologischen Vielfalt zu gelangen. Beim näheren Hinsehen hat jedoch auch dieser Terminus seine Tücken, vor allem weil auch er nicht einheitlich definiert wird und daher recht verschiedene Erscheinungen abdecken kann. Daille et al. (zit. nach Daille 2005: 182) schlagen z.B. folgende Definition vor: „A variant of a term is an utterance which is semantically and conceptually related to an original term‟. Nach dieser Begriffsbestimmung kann Variation nicht nur Synonyme und Varianten betreffen, sondern z.B. auch Hyponyme und Hyperonyme. Eine so weit gefasste Bedeutung erscheint für die praktische Terminologiearbeit unpassend, weil sie sich nicht oder nur schwer mit dem onomasiologischen Ansatz in Einklang bringen lässt. Eindeutiger ist der Terminus „denominative Variation,” der von Freixa wie folgt definiert wird:

the phenomenon in which one and the same concept has different denominations; this is not just any formal variation (variation between a term and a periphrasis, or a definition, for example), but is restricted to variation among different denominations, i.e., lexicalised forms, with a minimum of stability and consensus among the users of units in a specialised domain (2006: 51).

Da die denominative Variation auch kognitive Ursachen (wie z.B. Unterschiede in der Begriffsbildung, die auf unterschiedliche Gesichtspunkte, vgl. Rogers 1997, 1999, oder auf die unterschiedliche Gewichtung eines bestimmten Begriffsmerkmals zurückzuführen sind, vgl. Freixa 2006: 64-68) haben kann, werden auch begriffliche Quasi-synonyme von diesem Oberbegriff abgedeckt. Jeder dieser Sonderfälle denotativer Variation zeigt jedoch jeweils typische Eigenschaften und verlangt daher in der praktischen Terminologiearbeit differenzierte Lösungen, wie im nächsten Kapitel dargelegt werden soll.

3. Denominative Variation in der Terminographie – Am Beispiel der TERMit-Datenbank

In den neueren Studien zur Terminologielehre und -arbeit gerät auch der onomasiologische Ansatz zunehmend unter Kritik: So wurde z.B. darauf hingewiesen, dass der Terminologe nur schwer von der begrifflichen Ebene ausgehen kann, wenn er selbst kein Fachmann auf dem untersuchten Bereich ist. Ferner basieren viele der modernen Systeme zur automatischen Terminologieextraktion nicht auf Begriffen, sondern auf Benennungen. In der letzten Phase der Terminologiearbeit, d.h. der Aufbereitung der gesammelten Informationen in terminographischen Einträgen, scheint jedoch der onomasiologische Ansatz noch durchaus seinen festen Platz zu haben. Nach diesem Prinzip sollen in einem terminographischen Eintrag alle Termini zusammengefasst werden, die denselben Begriff bezeichnen (mit anderen Worten: Alle Erscheinungsformen denotativer Variation). Volle Synonyme und Varianten gehören demnach problemlos in denselben Eintrag, genauso wie partielle Synonyme, die sich nur auf der Benennungsebene vom Hauptterminus unterscheiden. Anders gelagert sind begriffliche Quasi-Synonyme, über deren Behandlung in der Fachliteratur keine Einigkeit herrscht. Hohnhold (1990: 124) empfiehlt z.B.: „Auch Quasi- und Pseudosynonyme [...] sind aufzunehmen, mit entsprechender Anmerkung zum Gebrauch.” Nach den Empfehlungen für die Terminologiearbeit, die von der Konferenz der Übersetzungsdienste europäischer Staaten erarbeitet wurden, ist dagegen für Quasisynonyme, deren Begriffsinhalt nicht identisch ist, je ein separater Eintrag anzulegen. In diesen Empfehlungen wird auch folgendes festgehalten: „Nicht selten werden neben den Synonymen auch Quasisynonyme im selben Eintrag aufgeführt – eine Praxis, die zwar nicht zu empfehlen, aber dennoch recht verbreitet ist” (KÜDES 2003: 35, 38).

Diese „nicht zu empfehlende” Lösung findet meistens auch in TERMit, der terminologischen Datenbank der Scuola Superiore di Lingue Moderne per Interpreti e Traduttori der Universität Triest Anwendung, und zwar aus Gründen, die im Folgenden dargelegt werden. TERMit ist eine Datenbank, die sich vornehmlich an den Bedürfnissen von Übersetzern und Dolmetschern orientiert. Die Struktur des terminographischen Eintrags wurde daher von Anfang an mit dem Ziel konzipiert, die tatsächliche Verwendung von Termini so ausführlich wie möglich zu beschreiben und auf alle übersetzungsrelevanten Eigenschaften und Besonderheiten hinzuweisen. In einem terminographischen Eintrag werden also nicht nur Varianten und Synonyme, sondern auch begriffliche Quasisynonyme aufgenommen, wenn zwischen den jeweiligen Begriffsinhalten ein gemeinsamer Kern erkennbar ist. Beim Vorliegen begrifflicher Unterschiede wird versucht, zwei entgegengesetzten Bedürfnissen Rechnung zu tragen: Einerseits stehen die Symbole <, > und ~ zur Verfügung, die einen schnellen Hinweis darauf ermöglichen; andererseits können solche Unterschiede viel ausführlicher in einem dazu vorgesehenen Feld („Synonyms”) erläutert werden.

Ein Beispiel aus einer zweisprachigen Untersuchung zum Schutz der Frauenrechte (Italienisch/Deutsch) soll das Zusammenspiel beider Möglichkeiten darlegen. Der Eintrag „Kündigungsverbot/divieto di licenziamento” enthält neben dem Synonym „Kündigungssperre” auch das Quasisynonym „Kündigungsschutz” mit dem Symbol (~), das eine partielle Übereinstimmung der Bedeutungsinhalte signalisiert. Im Feld „Synonyms” wird folgendes betont:

Synonyms Die Termini „Kündigungsverbot” und „Kündigungssperre” und das Fachwort „Kündigungsschutz” bezeichnen denselben Begriff, sie weisen aber eine unterschiedliche Perspektive auf. „Verbot” und „Sperre” beziehen sich nämlich auf den Arbeitgeber, „Schutz” hingegen auf die Arbeitnehmerin. Aus diesem Grund sind solche Termini in bestimmten Kontexten nicht immer austauschbar. (Reggio 1999-2000: 75).

Ein etwas komplexeres Beispiel stammt aus einer dreisprachigen Untersuchung zur Ergotherapie (Italienisch-Deutsch-Englisch). Im Eintrag „utente/Patient/client” wird auch der englische Terminus patient aufgenommen, der ebenfalls durch das Symbol (~) ausgewiesen wird. Die Unterschiede werden im Feld „Synonyms” wie folgt zusammengefasst:

Synonyms Because of the success of the so called „client-centered approach” in occupational therapy, the trend has been to eliminate totally the term „patient”, mainly due to its connotation of one who is acted upon and told what to do by the therapist. Some specialists nevertheless recommend to use the term „patient” when referring to a recipient of occupational therapy who is under medical care and treatment in hospitals/institutions and/or to children and recipients with cognitive impairments, as they may have not chosen to be engaged in an occupational therapy treatment on their own initiative - a linguistic choice which does not exclude applying the principles of what is defined as a client-centered approach (Wagner 2001-2002: 252).

In diesen Beispielen kommen die erwähnten Synonyme nur in einem Eintrag vor. Eine andere Lösung wurde in einer zweisprachigen Untersuchung zur Fremdsprachendidaktik (Italienisch-Deutsch) für die Termini „acquisizione/Erwerben” und „apprendimento/Lernen” angewendet. Hier wurden zwei separate Einträge angelegt, weil die Terminologin die begriffliche Unterscheidung von Krashen für ausschlaggebend hielt, wonach „Erwerben” den natürlichen, ungesteuerten Vorgang der Aneignung einer fremden Sprache und „Lernen” den im Unterricht vermittelten, gesteuerten bezeichnet (De Conto 2003/04: 21). Da sich jedoch nicht alle Autoren an diese Unterscheidung halten, wurde „Erwerben” auch als Synonym von „Lernen” und umgekehrt auch „Lernen” als Synonym von „Erwerben” eingetragen – jeweils mit dem Symbol (~) und mit entsprechenden Anmerkungen im Feld „Synonyms,” die diesen Kreuzverweis erklären. Diese Lösung trägt einerseits der Wichtigkeit eines bestimmten Autors (Krashen) Rechnung, der die nachfolgende Fachliteratur maßgeblich beeinflusst hat; andererseits wird damit auch die synonyme Verwendung dokumentiert, die für andere Autoren charakteristisch ist. Auf jeden Fall hängt die Entscheidung des Terminologen vom Grad der Übereinstimmung der Bedeutungsinhalte sowie vom in der Fachliteratur festzustellenden Konsens ab.

Das Feld „Synonyms” kann auch Anmerkungen zu stilistischen und pragmatischen Unterschieden aufnehmen. Auch in diesem Fall wurde ein doppeltes System vorgesehen, das Schnelligkeit der Informationsgewinnung einerseits und eine tiefergehende Analyse andererseits zu vereinen versucht. Für eine kurze Erläuterung kann der Terminologe unter zahlreichen Attributen wählen, die das Synonym unter diatopischem, diachronischem, diastratischem und diafrequentem Gesichtspunkt charakterisieren können (für eine genauere Beschreibung vgl. Magris und Musacchio 1999). Jedes verwendete Attribut kann dann durch ausführlichere Anmerkungen ergänzt werden, wenn der Terminologe dies für nützlich hält. So kann die diatopische Dimension nicht auf ein ausschließliches Vorkommen eines Synonyms in einem bestimmten Sprachgebiet verweisen, sondern auf gewisse Präferenzen, die sich in relativen Häufigkeiten niederschlagen.

Manchmal hängt die Wahl zwischen verschiedenen Benennungen maßgeblich von der jeweiligen Textsorte ab, eine Tatsache, die vor allem einige Fachbereiche betrifft. Man denke z.B. an das Recht, wo bestimmte Termini vornehmlich in Gesetzen, andere in Urteilen, andere wiederum in rechtswissenschaftlichen Texten vorkommen (dazu vgl. auch Sandrini 1996: 253 und Wiesmann 2004: 390); oder an die Medizin, bei der vor allem die Unterscheidung zwischen Textsorten der fachinternen und der fachexternen Kommunikation eine Rolle spielt. Angesichts der großen Anzahl möglicher Textsorten wurde in diesem Fall auf die Signalisierung durch Attribute verzichtet; die entsprechenden Hinweise sind daher nur im Feld „Synonyms” anzuführen. Auch dazu ein Beispiel, aus einer zweisprachigen Untersuchung zur europäischen Polizeibehörde EUROPOL (Italienisch/Deutsch). In dem Eintrag „controllo incrociato dei dati/ maschineller Abgleich und Übermittlung personenbezogener Daten” sind folgende Erklärungen zu lesen:

Synonyms Die „Rasterfahndung” ist keine Fahndung im eigentlichen Sinne, denn sie dient nicht der Ermittlung des Aufenthaltsortes einer bestimmten Person, sondern der Ermittlung von Verdächtigen bei der Tatklärung. Das oben genannte Synonym ist nicht in Gesetzestexten zu finden, aber es wird sehr oft auf Grund der Sprachökonomie in Kommentaren und juristischen Fachtexten anstelle des offiziellen Terminus „maschineller Abgleich und Übermittlung personenbezogener Daten” verwendet (Chezzi 2003-2004).

Die Varianten im engen Sinne, d.h. die lexikalischen Einheiten, die nur eine formale Änderung eines anderen Terminus darstellen und somit keine inhaltlichen Unterschiede aufweisen, werden als solche durch Angabe der Variantenart (z.B. graphic variant, spelling variant, acronym, initials, short form usw.) ausgezeichnet und können wie Synonyme durch weitere Attribute (z.B. common, uncommon usw.) charakterisiert werden. Die vielleicht wichtigste Information, zumindest bei einigen Variantenarten wie Kurzformen und Abkürzungen, ist die Angabe, ob sie als selbstständige Formen in Texten vorkommen oder nur zur anaphorischen Wiederaufnahme eines vorher eingeführten Terminus dienen können. Während Initialwörter oft den Status regelrechter Termini erlangt haben, ist dies bei vielen Kurzformen nicht der Fall, vor allem, wenn sie formal mit der Benennung eines Oberbegriffes zusammenfallen (vgl. z.B. „ridge rib” als Kurzform von „longitudinal ridge rib” in einer Untersuchung zur gotischen Architektur, vgl. Scolaro 2010-2011). Auch dazu gibt es jedoch Ausnahmen: so wird z.B. in der Sportmedizin der Terminus neuropathy, eine Kurzform von peripheral neuropathy, am häufigsten ohne zusätzliche Angaben verwendet, da schon aus dem Kontext ersichtlich ist, dass es sich um diese spezifische Form von Neuropathie handelt (Perina 2005-2006: 156-157). Auch in diesem Fall muss dem Benutzer der Datenbank die besondere Verwendung des Terminus aufgezeigt werden.

4. Variation in der Phraseographie

Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie der oben beschriebene Ansatz auch auf feste Phrasen angewendet werden kann. Kollokationen, komplexe Wortverbindungen und andere phraseologische Einheiten wie satzgliedwertige oder satzwertige Phraseologismen können in TERMit auf zwei unterschiedliche Weisen behandelt werden. In den „traditionellen” terminographischen Untersuchungen sind sie nur eine der verschiedenen Datenkategorien, die den terminologischen Eintrag ausmachen, wobei sie in das dazu vorgesehene Feld „Phraseology” einzugeben sind. In einer Untersuchung zu zivilrechtlichen Urteilen (Cesetti 2009-2010) findet man z.B. den Terminus „Prozessvollmacht” mit den entsprechenden Kollokationen und Wortverbindungen:

Phraseology die Prozessvollmacht erteilen, aufheben, überschreiten, widerrufen, Erteilung, Aufhebung, Widerruf der Prozessvollmacht

In anderen Fällen erscheint es jedoch angebracht, phraseologische Ausdrücke zum Hauptgegenstand einer Untersuchung zu machen, um sie einer detaillierteren Analyse zu unterziehen. Das gilt vor allem für besonders stark standardisierte Textsorten, die sich durch eine ausgeprägte verbale Stereotypie auszeichnen, und erst recht für formelhafte Texte, die „aus konstanten inhaltlichen Komponenten besteh[en] und eine feste Gesamtstruktur aufweis[en]” (Gülich 1997: 149). Eine solche Textsorte ist z.B. der internationale Kaufvertrag, dessen Einzelexemplare immer wieder in grundsätzlich unveränderter Form reproduziert werden: Die verschiedenen Klauseln bestehen nämlich zum großen Teil aus formelhaften Formulierungen, die nur an die jeweilige Situation (z.B. mit Angabe des Käufers und des Verkäufers) angepasst werden müssen. Natürlich erfüllt die Formelhaftigkeit in diesen und ähnlichen Texten wichtige kommunikative Funktionen: Sie dient nicht nur dazu, die Textproduktion zu optimieren, sondern auch dazu, die Rezeption zu erleichtern, indem sie zur größeren Genauigkeit und Klarheit beiträgt und somit Missverständnisse minimiert bzw. ausschließt – im internationalen Handel ein durchaus wesentliches Anliegen. Für Fachübersetzer erscheint die Kenntnis solcher Formeln auch aus einem anderen Grund unverzichtbar: Durch den Gebrauch der „richtigen” Ausdrücke können sie ihre berufliche Kompetenz beweisen. Man könnte in diesem Zusammenhang an die Schibboleth-Funktion anknüpfen, die in Verbindung mit Routineformeln diskutiert wird: Nach Donalies (2009: 100) ist ein Schibboleth „ein Kodewort […], ein Kenn-, ein Signalwort, das Zugehörigkeit signalisiert. Wer bestimmte Routineformeln beherrscht, zeichnet sich dadurch also aus.” Anders jedoch als gemeinsprachliche Routineformeln (vgl. z.B. Burger 1998: 52-54), die der kompetente Sprecher zumindest in seiner Muttersprache in der Regel parat hat, sind fachsprachliche feste Ausdrücke viel komplexer und situationsspezifischer: Sie können daher – wenn überhaupt – erst nach langjährigem Umgang mit der entsprechenden Textsorte gemeistert werden. Andernfalls muss der Übersetzer auf die Analyse vergleichbarer Texte in der Zielsprache zurückgreifen, die jedoch bekannterweise ziemlich zeitaufwendig ist. Eine alternative Lösung bieten phraseographische Untersuchungen, die die häufigsten Formeln in Verbindung mit den entsprechenden Klauseln beschreiben. Angesichts der Tatsache jedoch, dass „so-called ‚fixed phrases‘ are not in fact fixed” (Sinclair zit. nach Philip 2008: 96) und da ferner mit Gülich (1997: 148) anzunehmen ist „daß die Festigkeit eines Ausdrucks mit zunehmender Komplexität abnimmt […],” ist auch in diesem Fall eine differenzierte Behandlung von Synonymen und Varianten absolut wünschenswert. Im Folgenden soll anhand ausgewählter Beispiele aus einer Untersuchung zur oben erwähnten Textsorte „Internationaler Kaufvertrag” für das Sprachenpaar Deutsch und Italienisch (Carofei 2009-2010) die Anwendung des TERMit-Konzeptes auf phraseographische Einträge dargestellt werden.

Die „Lemmata” solcher Einträge sind referentielle Phraseologismen (nach der Klassifikation von Burger 1998: 36-37) verschiedener Komplexität (von satzglied- bis satzwertigen Ausdrücken, vgl. ebenda), die jedoch sehr oft schon das Ergebnis einer gewissen Reduktion darstellen. Wie es Stein (1995: 34) formuliert, zeichnen sich formelhafte Textteile mitunter dadurch aus, „daß sie eine feste Gesamtstruktur liefern, die der Sprecher / Schreiber durch Ausfüllung der Leerstellen seinen Bedürfnissen entsprechend an den Kontext anpassen kann.” Sehr viele feste Formeln können daher „Leerstellen” enthalten, die obligatorisch auszufüllen sind, sowie etwaige fakultative Ergänzungen vorsehen. In solchen Fällen wird die Basisform eingetragen und mit Hilfe von runden und eckigen Klammern auf die obligatorischen und fakultativen „Expansionen” hingewiesen. Runde Klammern signalisieren einen obligatorischen Bestandteil; wenn eine Leerstelle durch prototypische Elemente ausgefüllt werden kann, werden diese in den Klammern angegeben, z.B.

de Die Angebote von (Name des Verkäufers) sind nicht bindend.

oder

de (Angebote/Beschreibungen/Kostenvoranschläge) sind freibleibend.

Eckige Klammern signalisieren fakultative Teile, z.B.

de (Name des Verkäufers) leistet […] Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte […] nicht mit Mängeln behaftet sind.

In solchen Fällen kann der nachfolgende Kontext ein Beispiel der möglichen Expansionen liefern:

Context TEXA Deutschland GmbH leistet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet sind.

Was die Unterscheidung zwischen Synonymen, partiellen Synonymen und Varianten angeht, wird nach folgendem Prinzip verfahren: Fachsprachliche feste Formeln werden in TERMit (ähnlich wie Termini) als „Benennungen” für bestimmte Inhalte angesehen – mit dem Unterschied, dass sie nicht Begriffe, sondern (mehr oder weniger komplexe) Sachverhalte sprachlich zum Ausdruck bringen. Wir knüpfen damit u.a. an Gläser (1998: 126) an, nach der „Sentence-like phraseological units are ‘propositions’ and designate a whole state of affairs in the outside world.” Diesem Ansatz zufolge werden zwei bzw. mehrere Formeln nur dann als vollständige Synonyme betrachtet, wenn sämtliche begrifflichen Merkmale übereinstimmen, wie z.B.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist (Name des Verkäufers) berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. / Bei Zahlungsverzug des Kunden kann (Name des Verkäufers) Verzugszinsen fordern.

Partielle Synonyme können u.a. eine unterschiedliche Perspektive zum Ausdruck bringen:

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn (…) / Keine Gewährleistung besteht für (…) / Für Mängel infolge (…) leisten wir keine Gewähr.
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht (Name des Landes) Anwendung. / Es gilt das Recht (Name des Landes). / Der Vertrag unterliegt (Adjektiv des Landes) Recht.

Ebenfalls zu den partiellen Synonymen werden Formulierungen gerechnet, die sich durch eine persönliche oder unpersönliche Ausdrucksweise unterscheiden:

Bei (…) ist unsere Haftung auf (…) beschränkt. / Bei (…) haften wir begrenzt auf (…). / Im Falle (…) beschränkt sich die Haftung von (Name des Verkäufers) auf (…).

Was die Varianten angeht, werden in der phraseologischen Datenbank nur die sogenannten systemischen Varianten (vgl. Gläser 1998: 130; s.a. Philip 2008: 97, der in diesem Zusammenhang von „regular irregularities” spricht) dokumentiert. Kreative Modifikationen zur Erzielung eines bestimmten stilistischen Effekts, die in den Fachsprachen ohnehin eine geringe Rolle spielen, werden außer Acht gelassen.

Zu den systemischen Varianten zählen z.B. Formulierungen, die sich durch die Aktiv-/Passivform unterscheiden:

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. / Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.      

sowie Formeln, die den Singular bzw. den Plural verwenden:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung […] unser Eigentum. / Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung […] unser Eigentum. /

In kontrastiver Hinsicht (Deutsch/Italienisch) lässt sich festhalten, dass die italienischen Formulierungen eine größere Variabilität zeigen, die vor allem mit einer höheren Anzahl partieller Synonyme zusammenhängt; für die deutschen Texte ist hingegen erwähnenswert die stärkere Vorliebe für persönliche Ausdrucksformen mit den Pronomina der 1. Person Plural, die im Italienischen fast völlig fehlen. Die detaillierte Beschreibung der verschiedenen Möglichkeiten soll dem Übersetzer ermöglichen, unter zahlreichen alternativen Formulierungen die jeweils passendste zu wählen – unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgangstextes und der zielsprachlichen Konventionen.

5. Schlusswort

Wie die Sprache der Blumen so sind auch die Fachsprachen vielfältiger, als man lange Zeit gedacht hat. Sicherlich lassen sich einige Fälle von Variation auf die undurchdachte Verwendung bestimmter Termini zurückführen; viel öfter entspricht jedoch das Vorhandensein zahlreicher konkurrierender Formen echten kognitiven und kommunikativen Bedürfnissen. Wie es Assal (zit. nach Freixa 2006: 71) formuliert, „Chaque cas de fonctionnement synonymique a sa raison d’être.” Das gilt für Synonyme genauso wie für Varianten, für Termini wie für feste Formeln. Für den Laien können die – manchmal feinen – begrifflichen, pragmatischen und stilistischen Unterschiede nicht immer unmittelbar augenfällig sein. Für Fachübersetzer ist jedoch das Wissen um die fachsprachliche Variation eine wichtige Voraussetzung, um einen wirklich adäquaten Zieltext produzieren zu können. Eine terminologische und phraseologische Datenbank, die versucht, ein möglichst genaues Bild von dieser Vielfalt zu liefern, kann ihnen ermöglichen, sich in relativ kurzer Zeit dieses Wissen anzueignen.

Bibliographische Angaben
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Biography

Magris 1Marella Magris ist assoziierte Professorin am Übersetzer- und Dolmetschinstitut der Universität Triest, wo sie Übersetzung und Fachübersetzung aus dem Deutschen ins Italienische sowie Terminologie unterrichtet. Ihre Forschungsinteressen gelten v.a. der Übersetzungsdidaktik, der Fachsprachenforschung und der Terminologie/Terminographie. E-mail: mmagris@units.it.

Note 1:
Ich zitiere hier aus der 1. Auflage (1989), da ich mich an dieser Textstelle eben auf traditionelle Werke beziehe.
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